Auto ummelden nach dem Kauf

Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens melden Sie das Fahrzeug auf sich um. Dafür brauchen Sie eine eigene eVB-Nummer und einige Unterlagen.

Checkliste: diese Unterlagen braucht die Zulassungsstelle

Einzelne Zulassungsstellen verlangen weitere Nachweise. Prüfen Sie vorab die Seite Ihrer Zulassungsbehörde.

Und die Versicherung des Verkäufers?

Beim Verkauf geht die bestehende Kfz-Versicherung des Verkäufers kraft Gesetzes auf den Käufer über (§ 95 Versicherungsvertragsgesetz). Als Käufer können Sie diesen Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§ 96 VVG). In der Praxis versichern die meisten Käufer das Auto bei einem Versicherer ihrer Wahl und melden es mit dessen eVB-Nummer um.

Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Kaufvertrag schriftlich festhalten mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.
  2. Versicherung abschließen und eVB-Nummer erhalten, am besten schon vor der Abholung.
  3. Termin bei der Zulassungsstelle oder Online-Zulassung nutzen, wenn Ihr Ausweis die Online-Funktion hat.
  4. Verkäufer informieren: Er sollte den Verkauf seinem Versicherer und der Zulassungsbehörde melden.

eVB-Nummer für die Ummeldung

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Häufige Fragen

Brauche ich zum Ummelden eine neue eVB-Nummer?

Ja. Für die Zulassung auf Sie als neuen Halter verlangt die Zulassungsstelle eine eVB-Nummer.

Geht die Versicherung des Verkäufers auf mich über?

Ja, nach § 95 VVG. Sie können den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen (§ 96 VVG).

Kann ich das Auto online ummelden?

Ja, über die internetbasierte Fahrzeugzulassung, wenn Ihr Personalausweis die Online-Ausweisfunktion hat. Welche Vorgänge online gehen, zeigt das Portal Ihrer Zulassungsbehörde.

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