Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen
Wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen oder Probe fahren will, braucht ein Kurzzeitkennzeichen. Und dafür braucht er eine eigene eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist in § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Es erlaubt Probe- und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug ohne reguläre Zulassung. Erkennbar ist es am gelben Streifen mit Ablaufdatum.
Voraussetzungen
Mit Kurzzeitkennzeichen darf das Fahrzeug nur fahren, wenn
- es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung hat,
- eine gültige Hauptuntersuchung (und bei Bedarf Sicherheitsprüfung) nachgewiesen ist,
- eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und
- das Kurzzeitkennzeichen angebracht ist.
Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur Prüfstelle im Bezirk der zuständigen Zulassungsbehörde erlaubt, also etwa zum TÜV-Termin.
Ablauf in 3 Schritten
- eVB für Kurzzeitkennzeichen anfordern. Beim Versicherer ausdrücklich die Kurzzeitkennzeichen-Variante wählen. Der Versicherungsschutz endet zu dem Datum, das in der Bestätigung steht.
- Kennzeichen beantragen. Bei der Zulassungsbehörde mit Ausweis, eVB-Nummer und Fahrzeugpapieren. Die Behörde braucht die Versicherungsdaten und das Enddatum des Versicherungsschutzes.
- Schilder prägen lassen und losfahren. Die Schilder bekommen Sie beim Schilderprägedienst. Danach dürfen Sie innerhalb der Gültigkeit fahren.
Worauf Sie beim Versicherer achten sollten
- Nicht jeder Versicherer bietet Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen für Neukunden an. Fragen Sie im Zweifel zuerst bei Ihrem bisherigen Kfz-Versicherer.
- Der Beitrag wird für die gesamte Laufzeit fällig, meist vorab.
- Prüfen Sie, ob neben der Haftpflicht auch Schäden am eigenen Fahrzeug versichert sind. Das ist bei Überführungen teurer Fahrzeuge wichtig.
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Zum Anbieter
Ob ein Anbieter auch Kurzzeitkennzeichen versichert, sehen Sie auf dessen Seite oder erfahren es im Kundenservice.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Höchstens fünf Tage. Das Ablaufdatum steht auf dem Schild (§ 42 FZV).
Brauche ich für das Kurzzeitkennzeichen eine eVB?
Ja. Die Zulassungsbehörde braucht die Daten der Haftpflichtversicherung und das Datum, an dem der Versicherungsschutz endet.
Darf ich ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen fahren?
Ohne gültige Hauptuntersuchung nur zur Prüfstelle im Bezirk der zuständigen Zulassungsbehörde.
Gilt eine normale eVB für das Kurzzeitkennzeichen?
Nein. Für das Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eigene Versicherungsbestätigung.