Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen

Wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen oder Probe fahren will, braucht ein Kurzzeitkennzeichen. Und dafür braucht er eine eigene eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist in § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Es erlaubt Probe- und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug ohne reguläre Zulassung. Erkennbar ist es am gelben Streifen mit Ablaufdatum.

Gültigkeit: höchstens fünf Tage. Das Ablaufdatum auf dem Schild liegt am Ende des fünften Tages nach der Zuteilung.

Voraussetzungen

Mit Kurzzeitkennzeichen darf das Fahrzeug nur fahren, wenn

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur Prüfstelle im Bezirk der zuständigen Zulassungsbehörde erlaubt, also etwa zum TÜV-Termin.

Ablauf in 3 Schritten

  1. eVB für Kurzzeitkennzeichen anfordern. Beim Versicherer ausdrücklich die Kurzzeitkennzeichen-Variante wählen. Der Versicherungsschutz endet zu dem Datum, das in der Bestätigung steht.
  2. Kennzeichen beantragen. Bei der Zulassungsbehörde mit Ausweis, eVB-Nummer und Fahrzeugpapieren. Die Behörde braucht die Versicherungsdaten und das Enddatum des Versicherungsschutzes.
  3. Schilder prägen lassen und losfahren. Die Schilder bekommen Sie beim Schilderprägedienst. Danach dürfen Sie innerhalb der Gültigkeit fahren.

Worauf Sie beim Versicherer achten sollten

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Ob ein Anbieter auch Kurzzeitkennzeichen versichert, sehen Sie auf dessen Seite oder erfahren es im Kundenservice.

Häufige Fragen

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Höchstens fünf Tage. Das Ablaufdatum steht auf dem Schild (§ 42 FZV).

Brauche ich für das Kurzzeitkennzeichen eine eVB?

Ja. Die Zulassungsbehörde braucht die Daten der Haftpflichtversicherung und das Datum, an dem der Versicherungsschutz endet.

Darf ich ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen fahren?

Ohne gültige Hauptuntersuchung nur zur Prüfstelle im Bezirk der zuständigen Zulassungsbehörde.

Gilt eine normale eVB für das Kurzzeitkennzeichen?

Nein. Für das Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eigene Versicherungsbestätigung.

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