Auto online zulassen mit i-Kfz

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) melden Sie Ihr Auto ohne Termin bei der Zulassungsstelle an, um oder ab. Nach dem Antrag dürfen Sie in der Regel sofort losfahren.

Kurz gesagt: Sie brauchen einen Online-Ausweis mit PIN, Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode, eine eVB-Nummer und eine IBAN. Die Zulassung kostet online 12,80 € statt 30,00 € vor Ort.

Diese Vorgänge gehen online

Die Portale betreiben die Länder und Kommunen. Sie finden das Portal auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.

Voraussetzungen

Achtung: Wenn Sie den Sicherheitscode freilegen, wird das Dokument ungültig. Legen Sie den Code deshalb erst frei, wenn Sie den Antrag wirklich stellen. Ist ein Code beschädigt, bleibt nur der Weg zur Zulassungsstelle. Den entwerteten Fahrzeugschein nach einer Abmeldung gut aufheben, er wird für die Wiederzulassung gebraucht.

So läuft die Online-Zulassung ab

  1. Portal öffnen und ausweisen. Über die Seite Ihrer Zulassungsbehörde ins i-Kfz-Portal, dann mit dem Online-Ausweis anmelden.
  2. Daten eingeben. Kennzeichen oder FIN, Sicherheitscodes, eVB-Nummer, IBAN für die Kfz-Steuer. Beim Kennzeichen wählen Sie das nächste freie, ein Wunschkennzeichen oder ein reserviertes.
  3. Bezahlen. Die Gebühr zahlen Sie online. Welche Zahlungsarten es gibt, hängt von der Zulassungsbehörde ab.
  4. Bescheid abrufen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis stehen sofort bereit. Sie müssen sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen, sonst ist das sofortige Losfahren nicht möglich.
  5. Losfahren. Den vorläufigen Nachweis ausdrucken und sichtbar am Fahrzeug anbringen. Damit dürfen Sie 10 Tage fahren. Kennzeichenschilder brauchen Sie dafür trotzdem.
  6. Post abwarten. Fahrzeugpapiere und Plaketten kommen per Post. Spätestens nach 10 Tagen müssen Sie den Fahrzeugschein mitführen und bei neuem Kennzeichen die Plaketten aufkleben.

Gebühren online und vor Ort

Vorgangonlinevor Ort
Zulassung oder Wiederzulassung12,80 €30,00 €
Halterwechsel im selben Bezirk, Kennzeichen bleibt10,40 €24,20 €
Adressänderung im selben Bezirk4,30 €10,20 €
Abmeldung2,10 €15,90 €

Beträge laut GebOSt. Alle Vorgänge und Zuschläge stehen unter Unterlagen und Kosten.

Wann es nicht online geht

eVB-Nummer für die Online-Zulassung

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Häufige Fragen

Darf ich nach der Online-Zulassung sofort fahren?

Ja, mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis und angebrachten Kennzeichenschildern, für bis zu 10 Tage. Der Nachweis muss innerhalb von 30 Minuten nach dem Antrag abgerufen werden.

Was kostet die Online-Zulassung?

12,80 € für die Zulassung oder Wiederzulassung (GebOSt Nr. 221.1.1). Vor Ort sind es 30,00 €.

Welche Fahrzeugpapiere brauche ich für i-Kfz?

Für Neuzulassung und Halterwechsel einen Fahrzeugbrief (Teil II), der nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde. Für Abmeldung und Umschreibung ohne Halterwechsel einen Fahrzeugschein (Teil I) ab dem 01.01.2015.

Brauche ich für die Online-Zulassung eine eVB-Nummer?

Ja, für jede Zulassung und jeden Halterwechsel. Für die Abmeldung nicht.

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