Auto zulassen: Unterlagen und Kosten
Welche Papiere Sie zur Zulassungsstelle mitnehmen und was die Zulassung kostet. Die Gebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt.
Checkliste: diese Unterlagen brauchen Sie
| Unterlage | Neuwagen | Gebrauchtwagen (Halterwechsel) | Wiederzulassung |
|---|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung | ja | ja | ja |
| eVB-Nummer der Kfz-Versicherung | ja | ja | ja |
| SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer | ja | ja | ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | ja | ja | ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | gibt es noch nicht | ja | ja, auch die entwertete nach Abmeldung |
| Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Herstellers | ja | nein | nein |
| Nachweis der Hauptuntersuchung | bei Neuwagen nicht nötig | ja | ja |
| bisherige Kennzeichen | nein | wenn neue Kennzeichen kommen | wenn vorhanden |
| Vollmacht und Ausweis des Halters | nur wenn jemand anderes den Antrag stellt, siehe Vollmacht | ||
Einzelne Zulassungsstellen verlangen zusätzliche Nachweise, etwa bei Firmenfahrzeugen oder Importfahrzeugen. Ein Blick auf die Seite Ihrer Zulassungsstelle vor dem Termin spart einen zweiten Weg.
Was kostet die Zulassung?
Die Zulassungsgebühren stehen im Gebührentarif der GebOSt (Abschnitt 2). Online über i-Kfz ist die Zulassung deutlich günstiger.
| Vorgang | vor Ort | online |
|---|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung (Nr. 221.1 / 221.1.1) | 30,00 € | 12,80 € |
| Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt (Nr. 221.8 / 221.8.1) | 24,20 € | 10,40 € |
| Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.10 / 221.10.1) | 26,20 € | 12,40 € |
| Wiederzulassung im selben Bezirk mit reserviertem Kennzeichen, ohne Halterwechsel (Nr. 221.6 / 221.7) | 23,00 € | 10,60 € |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) (Nr. 224.1 / 224.2) | 15,90 € | 2,10 € |
| Zuschlag Wunschkennzeichen | 10,20 € | 10,20 € |
| Reservierung eines Kennzeichens (Nr. 230), je Kennzeichen | 2,60 € | – |
Online kommen bei einigen Vorgängen 0,30 € für den Plakettenträger dazu. Stand der Beträge: Gebührenordnung, abgerufen am 29.10.2026.
Kosten, die nicht in der Gebührenordnung stehen
- Kennzeichenschilder: Sie kaufen die Schilder bei einem Schilderprägedienst oder online. Der Preis ist nicht amtlich festgelegt, der ADAC nennt etwa 20 bis 40 € pro Satz.
- Zulassungsdienst: Wer die Zulassung erledigen lässt, zahlt dessen Preis zusätzlich zu den Gebühren.
- Versicherung und Kfz-Steuer: Sie laufen ab der Zulassung. Die eVB-Nummer selbst kostet bei den üblichen Versicherern nichts.
eVB-Nummer für die Zulassung
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Häufige Fragen
Was kostet es, ein Auto anzumelden?
Die Gebühr für die Zulassung beträgt vor Ort 30,00 € und online 12,80 € (GebOSt Nr. 221.1 und 221.1.1). Dazu kommen die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls 10,20 € für ein Wunschkennzeichen.
Was kostet das Ummelden nach dem Autokauf?
Bleibt das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk und behält sein Kennzeichen, kostet die Umschreibung vor Ort 24,20 € und online 10,40 €. Mit neuem Kennzeichen sind es 26,20 € bzw. 12,40 €.
Brauche ich zum Anmelden immer eine eVB-Nummer?
Für jede Zulassung auf einen Halter ja. Für die Abmeldung brauchen Sie keine eVB.
Brauche ich bei einem Neuwagen einen TÜV-Nachweis?
Nein. Die erste Hauptuntersuchung ist bei einem Neuwagen erst später fällig. Bei Gebrauchtwagen muss die Hauptuntersuchung gültig sein.