Vollmacht für die Kfz-Zulassung

Wenn nicht Sie selbst, sondern jemand anderes Ihr Auto bei der Zulassungsstelle anmeldet, ummeldet oder umschreibt, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Hier finden Sie eine Vorlage zum Ausdrucken und eine Liste, was mitgebracht werden muss.

Kurz gesagt: Vollmacht ausfüllen und unterschreiben, Ihren Ausweis mitgeben, dazu alle Unterlagen für die Zulassung einschließlich eVB-Nummer. Die bevollmächtigte Person zeigt bei der Zulassungsstelle ihren eigenen Ausweis vor.

Zur Vorlage zum Ausdrucken

Wann brauche ich eine Vollmacht?

Immer dann, wenn eine andere Person den Antrag für Sie als Halter stellt, zum Beispiel ein Familienmitglied, ein Bekannter, das Autohaus oder ein Zulassungsdienst. Das gilt für die Neuzulassung, die Umschreibung nach einem Kauf und die Wiederzulassung. Bei der Abmeldung ist es oft einfacher: In Berlin gilt etwa jede Person als bevollmächtigt, die alle nötigen Unterlagen vorlegt.

Diese Unterlagen bringt die bevollmächtigte Person mit

Prüfen Sie vorab auf der Seite Ihrer Zulassungsstelle, ob sie einen eigenen Vordruck oder zusätzliche Erklärungen verlangt. Manche Behörden haben eigene Muster.

Was in der Vollmacht stehen sollte

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für Privatpersonen nicht vor. Berlin nimmt zum Beispiel eine formlose schriftliche Vollmacht an. Damit die Zulassungsstelle den Auftrag eindeutig zuordnen kann, gehören hinein:

Sonderfälle

Geht das auch online mit Vollmacht?

Für Privatpersonen ist die Online-Zulassung so gebaut, dass der Halter den Antrag selbst stellt und sich mit dem eigenen Ausweis ausweist. Eine Vollmacht für eine andere Privatperson ist dort nicht vorgesehen. Wer nicht selbst online zulassen will, schickt eine bevollmächtigte Person zur Zulassungsstelle oder beauftragt einen Zulassungsdienst.

Die eVB-Nummer nicht vergessen

Ohne eVB-Nummer lehnt die Zulassungsstelle die Zulassung ab, auch wenn die Vollmacht stimmt. Tragen Sie die Nummer am besten direkt in die Vollmacht ein. Die Nummer bekommen Sie von dem Versicherer, bei dem Sie das Auto versichern, siehe eVB-Nummer online beantragen.

eVB-Nummer vorab besorgen

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Vollmacht für die Fahrzeugzulassung

Vorlage von evb.one zum Ausdrucken und Ausfüllen. Verlangt Ihre Zulassungsstelle einen eigenen Vordruck, verwenden Sie bitte diesen.

Vollmachtgeber (Halter)

Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

Bevollmächtigte Person

Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

Vorgang

☐ Neuzulassung   ☐ Umschreibung (Halterwechsel)   ☐ Wiederzulassung   ☐ Adressänderung / Umzug   ☐ Außerbetriebsetzung   ☐ Sonstiges: ____________

Fahrzeug

Hersteller und Typ
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Bisheriges Kennzeichen (falls vorhanden)
Wunschkennzeichen / Reservierungsnummer (falls vorhanden)
eVB-Nummer

Ich bevollmächtige die oben genannte Person, den angekreuzten Vorgang für mich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die nötigen Erklärungen abzugeben und die Fahrzeugpapiere, Plaketten und Bescheide für mich entgegenzunehmen.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber

Bitte mitgeben: Ausweis des Vollmachtgebers (je nach Zulassungsstelle im Original oder als Kopie), dazu alle Unterlagen für den Vorgang. Die bevollmächtigte Person bringt ihren eigenen Ausweis mit.

Gedruckt wird nur die Vorlage, ohne den übrigen Text dieser Seite.

Häufige Fragen

Muss die Vollmacht für die Zulassung beglaubigt sein?

Nein, eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht genügt in der Regel. Eine notarielle Vollmacht kann aber den Ausweis des Halters ersetzen, so zum Beispiel in Berlin.

Reicht eine Kopie vom Ausweis des Halters?

Das ist je nach Zulassungsstelle verschieden. Manche akzeptieren eine Kopie, andere verlangen das Original. Fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach.

Gibt es einen amtlichen Vordruck?

Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht. Viele Zulassungsstellen bieten eigene Muster an. Die Vorlage auf dieser Seite enthält die üblichen Angaben.

Brauche ich für die Abmeldung eine Vollmacht?

Oft nicht. In Berlin gilt jede Person als bevollmächtigt, die alle nötigen Unterlagen vorlegt. Andere Zulassungsstellen können das anders handhaben.

Kann jemand anderes mein Auto online für mich zulassen?

Für Privatpersonen nicht. Bei der Online-Zulassung stellt der Halter den Antrag selbst mit dem eigenen Ausweis. Nur große Zulassungsdienste und Autohäuser können über eine Schnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts mit Vollmacht online zulassen.

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