Auto ummelden bei Umzug

Wer umzieht, muss die neue Anschrift auch der Zulassungsbehörde mitteilen. Das alte Kennzeichen dürfen Sie dabei behalten, auch wenn Sie in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt ziehen.

Kurz gesagt: Nach dem Umzug die Adresse unverzüglich ändern lassen (§ 15 FZV). Zuständig ist die Zulassungsbehörde am neuen Wohnort. Mitbringen: Ausweis mit neuer Anschrift und Zulassungsbescheinigung Teil I. Den Fahrzeugbrief (Teil II) brauchen Sie nur, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten.

Bis wann muss ich das Auto ummelden?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt, dass Sie die Änderung unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 1 FZV). Eine feste Zahl an Tagen steht nicht im Gesetz. Wer die Mitteilung versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 15 € vor. Kommen Sie der Pflicht gar nicht nach, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Wer dann trotzdem fährt, zahlt 40 €.

Umzug im selben Bezirk oder in einen anderen?

Umzug im selben ZulassungsbezirkUmzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Was passiertnur die Anschrift wird geändertSie wählen: altes Kennzeichen behalten oder neues Kennzeichen
ZuständigZulassungsbehörde des neuen Wohnorts
Zulassungsbescheinigung Teil IInicht nötignur bei neuem Kennzeichen
Gebühr vor Ort10,20 € plus 0,90 € für den neuen Fahrzeugschein23,60 € (Kennzeichen bleibt) / 27,10 € (neues Kennzeichen)
Gebühr online4,30 €9,90 € / 12,10 €

Gebühren laut GebOSt Nr. 225, 225.1, 221.9, 221.9.1, 221.2 und 221.2.1. Dazu können Kosten für neue Schilder kommen, wenn Sie ein neues Kennzeichen wählen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Brauche ich beim Umzug eine neue eVB-Nummer?

Für die reine Adressänderung verlangt zum Beispiel Berlin keine eVB-Nummer, auch nicht beim Zuzug aus einem anderen Bezirk. Andere Zulassungsstellen und manche Versicherer nennen die eVB beim Wechsel in einen anderen Bezirk dagegen als nötig. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach, oder lassen Sie sich von Ihrem Versicherer vorsorglich eine eVB-Nummer geben. Ihren Versicherer sollten Sie über die neue Anschrift ohnehin informieren.

Zieht ein Fahrzeug nicht nur mit Ihnen um, sondern wechselt auch den Halter, ist das eine Umschreibung. Dafür brauchen Sie immer eine eVB-Nummer, siehe Auto ummelden nach dem Kauf.

Online ummelden

Die Adressänderung geht auch online über i-Kfz, wenn Ihr Personalausweis die Online-Ausweisfunktion hat und Ihre Fahrzeugpapiere die nötigen Sicherheitscodes tragen. Wie das abläuft, steht unter Auto online zulassen.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich mein Auto nach dem Umzug ummelden?

Unverzüglich, so steht es in § 15 FZV. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht.

Was passiert, wenn ich das Auto nicht ummelde?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldkatalog sieht 15 € vor. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

Kann ich mein altes Kennzeichen beim Umzug behalten?

Ja. Auch beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen (§ 15 Abs. 4 FZV).

Was kostet das Ummelden bei Umzug?

Im selben Bezirk vor Ort 10,20 € plus 0,90 € für den neuen Fahrzeugschein, online 4,30 €. In einen anderen Bezirk mit altem Kennzeichen 23,60 € (online 9,90 €), mit neuem Kennzeichen 27,10 € (online 12,10 €).

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